Brandschutz in der Arztpraxis ist durch Bauordnungsrecht, Arbeitsstättenverordnung und DGUV-Vorschriften gesetzlich vorgeschrieben, Verstöße können bei Bränden zu persönlicher Haftung des Praxisinhabers führen.
Hintergrund
Arztpraxen haben ein erhöhtes Brandrisiko durch medizinische Geräte, Sauerstoffanlagen und elektrische Installationen. Vorgeschriebene Maßnahmen umfassen Rauchmelder, Feuerlöscher, Brandschutzpläne, Flucht- und Rettungswege sowie regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen. Wer Brandschutzanforderungen vernachlässigt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Einwand des Mitverschuldens im Versicherungsfall. Eine gut ausgebaute Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung setzt korrekte Brandschutzmaßnahmen voraus. Ärzteversichert empfiehlt die jährliche Überprüfung der Brandschutzausstattung durch einen zertifizierten Brandschutzbeauftragten.
Wann gilt das nicht?
Im Homeoffice-Kontext oder bei sehr kleinen Praxisräumen mit minimalem Geräteeinsatz gelten vereinfachte Anforderungen. Der genaue Umfang richtet sich nach den Landesbauordnungen.
Brandschutz in der Arztpraxis ist Pflicht, kein freiwilliger Aufwand. Unzureichender Brandschutz kann zu persönlicher Haftung und Versicherungsausschlüssen führen.
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