Ein Augenleiden führt bei Ärzten mit hoher Sehleistungsanforderung, etwa Chirurgen, Augenärzten oder Radiologen, schnell zur Berufsunfähigkeit, wenn die Sehschärfe dauerhaft unter die beruflich erforderliche Grenze sinkt.
Hintergrund
Erkrankungen wie Glaukom, Makuladegeneration oder schwere Netzhauterkrankungen können dazu führen, dass mikrochirurgische Eingriffe oder feinmotorische Tätigkeiten nicht mehr möglich sind. Eine gute BU-Versicherung ohne Ausschluss für Augenerkrankungen zahlt, sobald die spezifische Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Ärzte, die bei Antragstellung bereits eine Augenerkrankung haben, erhalten oft nur eine Police mit Ausschlussklausel, oder werden abgelehnt. Ärzteversichert empfiehlt die anonyme Voranfrage, um die beste Annahmebedingung zu ermitteln.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein administrativen oder beratenden Tätigkeiten sind weniger stark auf volle Sehkraft angewiesen. Für sie ist das Risiko der Berufsunfähigkeit durch Augenleiden geringer.
Augenleiden können bei operativ tätigen Ärzten schnell zur Berufsunfähigkeit führen. Eine BU ohne Augenleiden-Ausschluss ist für Chirurgen und Augenärzte unverzichtbar.
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