Arztspezifische BU-Klauseln lohnen sich für jeden Mediziner, da sie den Versicherungsschutz auf die besonderen beruflichen Risiken des Arztberufs zuschneiden und generische Standardklauseln ersetzen, die für Ärzte oft unzureichend sind.
Hintergrund
Die wichtigsten BU-Klauseln für Ärzte sind: (1) Konkrete Berufsklausel, Leistung bezogen auf den zuletzt ausgeübten Arztberuf, nicht auf einen theoretisch möglichen anderen Job; (2) Infektionsschutzklausel, Leistung bei behördlichem Tätigkeitsverbot wegen Infektionskrankheit; (3) Arbeitsunfähigkeitsklausel, Überbrückungsleistung bereits nach 6 Monaten Krankschreibung; (4) Verzicht auf abstrakte Verweisung. Ärzteversichert analysiert für jeden Arzt, welche Klauseln in Anbetracht von Fachgebiet und Tätigkeitsprofil besonders relevant sind und welche Tarife diese vollständig abdecken.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in rein administrativen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten ohne Patientenkontakt benötigen die Infektionsschutzklausel weniger dringend, sollten aber auf konkrete Berufsklausel und Verzicht auf abstrakte Verweisung nicht verzichten.
Arztspezifische BU-Klauseln sind für jeden Mediziner Pflicht. Infektionsschutz, konkrete Berufsklausel und AU-Option sind die wichtigsten Merkmale hochwertiger Ärzte-BU-Tarife.
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