Ein BU-Leistungsantrag lohnt sich, sobald absehbar ist, dass ein Arzt wegen Krankheit oder Unfall voraussichtlich länger als 6 Monate zu mindestens 50 % in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit eingeschränkt ist.
Hintergrund
Der BU-Leistungsantrag erfordert eine umfassende medizinische Dokumentation: Diagnosen behandelnder Ärzte, Krankenhausberichte, Gutachten und ärztliche Atteste zur Prognose der Beeinträchtigung. Versicherer prüfen den Antrag sorgfältig und lehnen häufig ab oder bieten zunächst eine Anerkennung unter Vorbehalt an. Ein BU-Spezialist oder BU-Anwalt kann den Erfolg eines Leistungsantrags erheblich steigern. Ärzteversichert empfiehlt, beim ersten Anzeichen eines möglichen BU-Falls keine voreiligen Eigenaussagen zu machen und professionelle Unterstützung hinzuzuziehen, bevor Formulare ausgefüllt werden.
Wann gilt das nicht?
Bei vorübergehender Erkrankung mit erwartbarer vollständiger Genesung innerhalb von 6 Monaten ist kein BU-Leistungsfall gegeben. Die Arbeitsunfähigkeitsklausel einiger Tarife greift jedoch bereits bei 6 Monaten Krankschreibung.
Ein BU-Leistungsantrag sollte gestellt werden, wenn die Einschränkung dauerhaft und mindestens 50 % beträgt. Professionelle Unterstützung beim Antrag erhöht die Erfolgsquote erheblich.
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