Eine BU-Versicherung speziell für Zahnärzte lohnt sich, weil die zahnärztliche Tätigkeit sehr spezifische Risiken birgt, Handverletzungen, Rückenbelastungen und Infektionsexposition, die durch allgemeine Standardtarife oft nicht vollständig abgedeckt werden.

Hintergrund

Zahnärzte arbeiten stundenlang in Zwangshaltungen, sind auf feinmotorische Handfunktion angewiesen und haben ein Infektionsrisiko mit Hepatitis B oder C. Eine gute BU für Zahnärzte enthält: konkrete Berufsklausel für den Zahnarztberuf, Handklausel ohne Ausschluss, Infektionsschutzklausel nach IfSG, Rückenproblematik ohne Ausschluss und Verzicht auf abstrakte Verweisung. Unterschiedliche Versicherer stufen Zahnärzte in sehr verschiedene Risikoklassen ein, ein Vergleich ist essenziell. Ärzteversichert hat spezialisierte Vertragspartner für Zahnärzte und vermittelt Tarife mit optimalen zahnärztlichen Klauseln.

Wann gilt das nicht?

Zahnärzte in rein administrativen Positionen oder in der Zahntechnik ohne Patientenbehandlung haben ein geringeres fachspezifisches BU-Risiko und können auf weniger spezialisierte Tarife zurückgreifen.

Zahnärzte brauchen eine BU mit Handklausel, Infektionsschutz und konkreter Berufsklausel. Standardtarife decken die spezifischen Risiken des Zahnarztberufs oft nicht ausreichend ab.

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