Für Ärzte ist die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung der Grundfähigkeitsversicherung klar vorzuziehen, da die BU das konkrete ärztliche Tätigkeitsprofil absichert, während die Grundfähigkeitsversicherung nur bei Verlust elementarer Körperfunktionen wie Sehen, Sprechen oder Gehen leistet.

Hintergrund

Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine günstigere Alternative zur BU, zahlt aber nur bei Verlust fest definierter Grundfähigkeiten. Für einen Chirurgen, der wegen chronischer Rückenschmerzen nicht mehr operieren kann, aber noch gehen und sehen kann, würde die Grundfähigkeitsversicherung unter Umständen nicht leisten. Die BU hingegen leistet, sobald die konkrete ärztliche Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr ausübbar ist. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten ausnahmslos die echte BU-Versicherung, eine Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz ist für die spezifischen Risiken des Arztberufs ungeeignet.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die aufgrund von Vorerkrankungen keine BU mehr zu annehmbaren Konditionen erhalten, kann eine Grundfähigkeitsversicherung als letzter Ausweg eine bessere Lösung als gar keine Absicherung sein.

Ärzte sollten immer die BU-Versicherung der Grundfähigkeitsversicherung vorziehen. Nur die BU sichert den konkreten Arztberuf ab, Grundfähigkeitspolicen reichen für Ärzte nicht aus.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →