Das KV-Budgetierungssystem schränkt das Kassenhonorar durch Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina ein, ein Verständnis dieser Mechanismen ist für jeden Kassenarzt essenziell, um die Einnahmen zu optimieren.

Hintergrund

Die Budgetierung durch die Kassenärztliche Vereinigung bedeutet, dass jede Praxis nur bis zu einem bestimmten Punktzahlvolumen vergütet wird. Leistungen über dem Budget werden mit stark abgestaffelten Punktwerten vergütet oder bei der Abrechnung gestrichen. Ärzte, die das Budget systematisch ausschöpfen, durch korrekte Kodierung, vollständige Dokumentation und gezielten Einsatz von Zusatzleistungsvolumina, maximieren ihr Honorar. Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, regelmäßig die Abrechnung mit einem spezialisierten Abrechnungsberater oder dem KV-eigenen Beratungsdienst zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung unterliegen keiner KV-Budgetierung und rechnen nach GOÄ ab. Für sie ist das Thema nicht relevant.

KV-Budgetierung begrenzt das Kassenhonorar. Ärzte maximieren ihre Einnahmen durch korrekte Kodierung, vollständige Dokumentation und systematische Nutzung von Zusatzvolumina.

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