Eine persönliche Bürgschaft lohnt sich für Ärzte bei Praxisgründungskrediten nur, wenn keine anderen Sicherheiten ausreichen und der Kreditbedarf für eine wirtschaftlich tragfähige Praxis unumgänglich ist.

Hintergrund

Banken verlangen bei Praxiskrediten häufig persönliche Bürgschaften des Arztes oder seiner Ehepartner, wenn das Praxisvermögen allein nicht als Sicherheit ausreicht. Eine Bürgschaft verpflichtet den Bürgen persönlich und mit seinem Privatvermögen für die Schulden des Hauptschuldners. Ärzte sollten eine Bürgschaft nur übernehmen, wenn die Rückzahlungsfähigkeit des Kredits realistisch und durch Einkommensplanung fundiert abgesichert ist. Kreditgarantieprogramme der KfW oder der Bürgschaftsbanken der Länder können eine Alternative zur persönlichen Bürgschaft sein. Ärzteversichert empfiehlt, vor Übernahme einer Bürgschaft alle alternativen Besicherungsoptionen zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit ausreichend Eigenkapital und Sicherheiten müssen keine persönliche Bürgschaft übernehmen. Auch eine starke Kreditwürdigkeit durch nachgewiesenes Einkommen kann Bürgschaften ersetzen.

Eine Bürgschaft für Praxiskredite sollte nur dann übernommen werden, wenn keine Alternativen bestehen und die Rückzahlung durch solide Einkommensplanung gesichert ist.

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