Ein Chefarzt-Vertrag lohnt sich wirklich, wenn er ein vollständiges eigenes Liquidationsrecht für Wahlleistungspatienten, eine faire Chefarztpool-Beteiligung und transparente Regelungen zu Nebentätigkeiten und Haftung enthält.
Hintergrund
Die Vergütungsstruktur von Chefärzten setzt sich aus Fixgehalt und variablen Komponenten zusammen. Das Liquidationsrecht ermöglicht es dem Chefarzt, Wahlleistungspatienten nach GOÄ direkt abzurechnen und damit erhebliche Zusatzeinnahmen zu erzielen. Immer mehr Kliniken gehen jedoch zum sogenannten Chefarztpool über, bei dem Liquidationserlöse gepoolt und nach definierten Schlüsseln verteilt werden. Chefärzte sollten vor Vertragsabschluss prüfen, welche Nebentätigkeiten erlaubt sind, wie die Diensthaftpflicht geregelt ist und welche Abfindungsregelungen bei vorzeitiger Vertragsbeendigung gelten. Ärzteversichert empfiehlt, Chefarzt-Verträge von einem auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwalt prüfen zu lassen.
Wann gilt das nicht?
In Kliniken mit vollständigem Liquidationsverzicht und ausschließlich Poolbeteiligung ohne eigenes Liquidationsrecht sind die Einkommensperspektiven für Chefärzte begrenzt. Hier sollte die Fixvergütung entsprechend höher verhandelt werden.
Ein Chefarzt-Vertrag lohnt sich mit eigenem Liquidationsrecht oder fairer Poolbeteiligung. Vertragliche Details zu Nebentätigkeiten und Haftung immer rechtlich prüfen lassen.
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