Eine ausreichend dimensionierte Berufshaftpflicht für Chirurgen ist unverzichtbar, da Operationsfehler zu dauerhaften Patientenschäden führen und Schadensersatzforderungen inklusive Schmerzensgeld und Verdienstausfallersatz schnell mehrere Millionen Euro erreichen können.

Hintergrund

Operationsfehler sind in der Chirurgie die häufigste Ursache für Haftpflichtschäden, die sich zu Großschäden entwickeln. Besonders bei Eingriffen an Wirbelsäule, Gefäßen oder Nerven können Fehler zu dauerhafter Behinderung führen, die über Jahrzehnte Rentenschäden und Pflegekosten nach sich zieht. Deckungssummen unter 3–5 Millionen Euro je Schadensfall sind für operierende Fachärzte kritisch niedrig. Zudem muss die Police eine Nachmeldeklausel (Occurrence-Basis) enthalten, die auch Schäden aus vergangenen Behandlungen abdeckt. Ärzteversichert analysiert für Chirurgen die optimale Deckungssumme und Nachmeldefrist.

Wann gilt das nicht?

Klinikangestellte Chirurgen sind über die Betriebshaftpflicht ihres Arbeitgebers abgesichert, sofern sie ausschließlich im Rahmen ihrer Anstellung tätig sind. Eigene Belegarzt- oder Privatpraxistätigkeit erfordert eigene Deckung.

Chirurgen brauchen eine Berufshaftpflicht mit mindestens 5 Millionen Euro Deckungssumme je Schadensfall. Deckungslücken bei Operationsfehlern können das gesamte Privatvermögen gefährden.

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