Cybersicherheit in der Arztpraxis lohnt sich ohne Ausnahme, da Arztpraxen aufgrund ihrer sensiblen Patientendaten bevorzugte Angriffsziele für Ransomware und Datenschutzverletzungen sind, die zu Praxisausfall, DSGVO-Bußgeldern und Reputationsschäden führen.

Hintergrund

Laut BSI-Statistiken sind Gesundheitseinrichtungen überproportional von Cyberangriffen betroffen. Ransomware kann ein Praxisnetzwerk vollständig lahmlegen, in der Zeit fallen keine Einnahmen an, aber Fixkosten laufen weiter. Pflichtmaßnahmen sind: sichere Passwörter, regelmäßige Datensicherungen (offline/cloud), aktualisierte Betriebssysteme und Antivirensoftware, Mitarbeiterschulungen und eine Cyberversicherung. Die DSGVO verpflichtet Arztpraxen zur Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden. Ärzteversichert empfiehlt eine Cyberversicherung als Ergänzung zu technischen Maßnahmen, um Betriebsunterbrechungskosten und Schadenersatzforderungen abzusichern.

Wann gilt das nicht?

Eine vollständige analoge Praxisführung ohne Computersysteme hat nahezu kein Cyberrisiko. In der Praxis ist das heute aber nicht mehr realistisch.

Cybersicherheit ist für jede Arztpraxis Pflicht. Technische Schutzmaßnahmen und eine Cyberversicherung schützen vor Betriebsausfall, Bußgeldern und Reputationsschäden.

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