Datenschutz-Bußgelder für Arztpraxen sind ausschließlich zu vermeiden, die DSGVO ermöglicht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei schwerwiegenden Verstößen im Umgang mit Patientendaten.

Hintergrund

Arztpraxen verarbeiten besonders sensible Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, die besonderen Schutz genießen. Datenschutzbehörden sind verpflichtet, Verstöße zu ahnden. Typische Auslöser in der Praxis sind: unverschlüsselte E-Mails mit Patientendaten, fehlende Datenschutzvereinbarungen mit IT-Dienstleistern, fehlerhafte Aufbewahrungsfristen und Datenpannen ohne fristgerechte Meldung innerhalb von 72 Stunden. Praxisinhaber sollten einen Datenschutzbeauftragten benennen, regelmäßige Mitarbeiterschulungen durchführen und technische Schutzmaßnahmen dokumentieren. Ärzteversichert weist darauf hin, dass Cyberversicherungen DSGVO-Bußgelder nicht decken.

Wann gilt das nicht?

Kleinere Datenschutzverstöße ohne Patientenschaden können mit niedrigeren Bußgeldern geahndet werden, aber auch diese sind durch präventive Maßnahmen vollständig vermeidbar.

Datenschutz-Bußgelder sind für Arztpraxen ausschließlich zu vermeiden. DSGVO-Verstöße bei Gesundheitsdaten können zu Bußgeldern in Millionenhöhe führen, Prävention ist günstiger als Sanktion.

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