Datenschutz und DSGVO-Compliance lohnen sich für jede Arztpraxis, weil die DSGVO besondere Anforderungen an die Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten stellt und Verstöße zu Bußgeldern, zivilrechtlichen Ansprüchen und Vertrauensverlust führen.

Hintergrund

Arztpraxen müssen ein Verarbeitungsverzeichnis führen, Datenschutzfolgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen durchführen, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen implementieren und Datenpannen innerhalb von 72 Stunden melden. Praxissoftware, Cloud-Dienste und externe IT-Dienstleister erfordern Auftragsverarbeitungsverträge (AVV). Mitarbeiter müssen auf Datenschutz verpflichtet und regelmäßig geschult werden. Ärzteversichert empfiehlt jeder Praxis, einmalig eine DSGVO-Grundstruktur mit einem Datenschutzberater aufzusetzen und dann regelmäßig zu aktualisieren.

Wann gilt das nicht?

Es gibt keine Ausnahme von der DSGVO für Arztpraxen. Selbst kleinste Praxen mit wenigen Patienten unterliegen den vollständigen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung.

DSGVO-Compliance ist für jede Arztpraxis verpflichtend. Eine einmalige Grundstruktur durch einen Datenschutzberater ist die günstigste Präventionsmaßnahme gegen teure Verstöße.

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