Denkmalschutz-Immobilien lohnen sich für Ärzte mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Steuersatz, da die Sanierungskosten nach §§ 7i und 10f EStG über 10–12 Jahre vollständig als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden können.

Hintergrund

Bei einem Spitzensteuersatz von 42–45 % können Ärzte durch eine Denkmalschutzimmobilie erhebliche Steuerersparnisse realisieren: Vom Eigenkapital von 100.000 Euro Sanierungskosten holt das Finanzamt bei entsprechender Steuerklasse rund 42.000 Euro über Steuererstattungen zurück. Voraussetzung ist die bescheinigte Denkmaleigenschaft durch die zuständige Behörde und die Einhaltung der Sanierungsauflagen. Wichtig: Die Immobilie muss langfristig wirtschaftlich tragfähig sein, überhöhte Kaufpreise können die steuerlichen Vorteile aufzehren. Ärzteversichert empfiehlt, Denkmalschutzimmobilien nur mit einem auf dieses Thema spezialisierten Steuerberater und Immobilienexperten zu erwerben.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit geringerem Einkommen oder kurz vor dem Ruhestand profitieren weniger von den Steuervorteilen, da die Absetzbarkeit nur bei ausreichend hohem steuerpflichtigen Einkommen voll wirkt.

Denkmalschutz-Immobilien lohnen sich für Ärzte mit hohem Einkommen als Steuersparmodell. Spezialisierter Steuerberater und fundierte Immobilienbewertung sind Pflicht vor dem Kauf.

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