Eine Dienstunfähigkeitsklausel in der BU-Versicherung lohnt sich für alle Ärzte, die im Beamtenverhältnis stehen, etwa Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst oder Universitätsprofessoren, da sie die amtlich festgestellte Dienstunfähigkeit direkt als BU-Leistungsauslöser anerkennt.

Hintergrund

Im deutschen Beamtenrecht wird ein Beamter für dienstunfähig erklärt, wenn er dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen, auch wenn er theoretisch noch einer anderen Tätigkeit nachgehen könnte. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel müsste der Versicherer separat prüfen, ob die BU-Definition des privaten Versicherungsvertrags erfüllt ist. Die Klausel stellt sicher, dass eine amtliche Dienstunfähigkeitsfeststellung automatisch als BU gilt. Ärzteversichert empfiehlt beamteten Ärzten, die Dienstunfähigkeitsklausel als Standardbestandteil ihrer BU einzufordern.

Wann gilt das nicht?

Für privatrechtlich angestellte oder selbständige Ärzte ohne Beamtenstatus ist die Dienstunfähigkeitsklausel nicht relevant. Für sie ist die konkrete Berufsklausel die wichtigere Vertragskomponente.

Die Dienstunfähigkeitsklausel ist für beamtete Ärzte unverzichtbar. Sie stellt sicher, dass eine amtliche Dienstunfähigkeit direkt BU-Leistungen auslöst, ohne zusätzliche Prüfung durch den Versicherer.

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