Ein Dienstwagen als Arzt lohnt sich steuerlich, wenn der Fahrzeuganteil für Praxisfahrten, Hausbesuche und andere berufliche Fahrten signifikant ist und der Betriebsausgabenabzug die private Eigenfinanzierung deutlich übersteigt.

Hintergrund

Als Selbständiger oder GmbH-Geschäftsführer kann der Arzt einen Pkw als Betriebsvermögen einordnen und Anschaffung, Leasing-Raten, Versicherung und Betrieb als Betriebsausgaben abziehen. Der private Nutzungsanteil wird entweder pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat (1%-Regelung) oder exakt per Fahrtenbuch versteuert. Bei wenig privater Nutzung ist das Fahrtenbuch günstiger. Bei überwiegend privatem Einsatz des Fahrzeugs verbietet das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug. Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung zum Dienstwagen mit dem Steuerberater durchzurechnen.

Wann gilt das nicht?

Für angestellte Ärzte ohne eigene Praxis ist ein steuerlicher Dienstwagenabzug nicht möglich, sofern kein Arbeitgeberdienstwagen gestellt wird.

Ein Dienstwagen lohnt sich für Ärzte steuerlich bei hohem beruflichem Nutzungsanteil. Fahrtenbuch vs. 1%-Regelung mit dem Steuerberater durchrechnen.

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