Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) lohnen sich als Verordnungsoption für Ärzte, wenn Patienten mit chronischen Erkrankungen von evidenzbasierten App-gestützten Therapieprogrammen profitieren können und die DiGA im BfArM-Verzeichnis der zugelassenen Apps gelistet ist.

Hintergrund

Seit dem DVG 2019 können Ärzte DiGA auf Kassenrezept verschreiben, die Kosten trägt die GKV ohne Prüfung durch den MDK. Das BfArM führt ein öffentliches Verzeichnis gelisteter DiGA. Indikationsgebiete umfassen u.a. Diabetes, psychische Erkrankungen, Schlafstörungen und Rückenschmerzen. Die Verschreibung einer DiGA ist für Patienten kostenlos und für Ärzte mit wenig Bürokratieaufwand verbunden. DiGA können die Therapiecompliance erhöhen und Symptome zwischen Arztbesuchen dokumentieren. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, das BfArM-Verzeichnis regelmäßig auf neue evidenzbasierte DiGA zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

DiGA ersetzen keine Primärtherapie und sind nicht für alle Erkrankungen geeignet. Bei Patienten ohne Smartphone oder digitale Affinität ist der therapeutische Nutzen begrenzt.

DiGA lohnen sich als ergänzende Therapieoption für chronisch kranke Patienten. Nur BfArM-gelistete Apps auf Kassenrezept verschreiben, die GKV trägt die Kosten ohne MDK-Prüfung.

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