Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) lohnt sich für Ärzte, weil es durch die DiGA-Verordnung auf Kassenrezept, Videosprechstunden und verbesserte TI-Infrastruktur neue Behandlungsoptionen und Effizienzgewinne ermöglicht.

Hintergrund

Das DVG 2019 hat die rechtliche Grundlage für DiGA auf Kassenrezept geschaffen, den Anspruch auf Videosprechstunden ausgebaut und die Telematikinfrastruktur erweitert. Für Praxen bedeutet das neue Abrechnungsmöglichkeiten, Videosprechstunden werden nach EBM und GOÄ abgerechnet, aber auch Investitionspflichten in TI-Konnektoren und Softwareupdates. Praxen, die die DVG-Möglichkeiten nutzen, erschließen neue Patientengruppen und steigern ihre Erreichbarkeit. Ärzteversichert weist darauf hin, dass die TI-Anbindungspflicht mit entsprechenden Datenschutzanforderungen verbunden ist, die abgesichert sein müssen.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit älterer IT-Infrastruktur müssen zunächst investieren, bevor sie DVG-Leistungen erbringen können. Der Aufwand lohnt sich auf Dauer, erfordert aber initialen Einsatz.

Das DVG erschließt für Ärzte neue Leistungsmöglichkeiten wie DiGA und Videosprechstunden. TI-Anbindung und Datenschutzkonforme Infrastruktur sind Voraussetzung zur Nutzung.

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