Eine Direktversicherung als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich für Arztpraxen, wenn Mitarbeiter die Entgeltumwandlungsoption nutzen und der Praxisinhaber den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % beisteuert.
Hintergrund
Die Direktversicherung ist die einfachste Form der betrieblichen Altersvorsorge: Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Beiträge bis 3.624 Euro jährlich sind steuer- und sozialabgabenfrei. Der Mitarbeiter profitiert von der Steuerersparnis in der Ansparphase, zahlt Steuer auf die Rentenleistung, in der Regel zu niedrigerem Satz. Für Praxisinhaber ist die Direktversicherung administrativ unkompliziert und erfordert nur minimalen Verwaltungsaufwand. Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, geeignete Gruppen-Direktversicherungsverträge einzurichten.
Wann gilt das nicht?
Für MFA mit sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen oder für Praxen mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist der Aufwand einer Direktversicherung oft nicht gerechtfertigt.
Eine Direktversicherung ist die einfachste Form der bAV für Arztpraxen. Mit gesetzlichem 15%-Arbeitgeberzuschuss ist sie ein kosteneffizienter Benefit für MFA.
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