Das ärztliche Versorgungswerk ist für die überwiegende Mehrheit der Kammerärzte gegenüber der Deutschen Rentenversicherung vorteilhafter, da es als kapitalgedecktes System höhere Renditen erzielt und entsprechend attraktivere Rentenleistungen verspricht.
Hintergrund
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist ein umlagefinanziertes System, das demografischen Risiken ausgesetzt ist und langfristig mit sinkenden Rentenniveaus zu kämpfen hat. Das ärztliche Versorgungswerk hingegen ist kapitalgedeckt und kann auf langfristigen Kapitalmarktrenditen aufbauen. Ärzte, die Kammermitglieder sind, werden automatisch von der DRV befreit und stattdessen pflichtversichert im Versorgungswerk. Ein Wechsel zurück zur DRV ist nur in besonderen Ausnahmesituationen und nicht im Regelfall empfehlenswert. Ärzteversichert empfiehlt, die DRV ergänzend zu nutzen, falls ausreichend Beitragsjahre für eine eigenständige DRV-Rente angespart wurden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die nur sehr kurze Zeit klinisch tätig waren und kaum Versorgungswerks-Beitragsjahre angesammelt haben, sollten prüfen, ob eine freiwillige Einzahlung in die DRV sinnvoll ist, um Mindestanwartschaften zu sichern.
Das Versorgungswerk schlägt die DRV für Kammerärzte in der Regel deutlich. Kapitaldeckung und höhere Rentenleistungen machen es zur bevorzugten Pflichtversicherung.
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