Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 Pflicht und lohnt sich für Arztpraxen durch den vollständigen Wegfall des Papier-Vordrucks sowie die automatische digitale Übermittlung an die Krankenkassen.

Hintergrund

Mit der eAU entfällt der gelbe Schein: Der Arzt übermittelt die AU-Daten elektronisch über die TI direkt an die Krankenkasse des Patienten. Der Patient erhält nur noch einen Ausdruck für seine eigenen Unterlagen und für den Arbeitgeber (bis dieser die Abfrage direkt digital vornimmt). Für die Praxis bedeutet das: weniger Druckaufwand, weniger Rückfragen zur Unleserlichkeit und automatische Übermittlungsbestätigung. Die Abrechnung der eAU erfolgt wie bisher über die KV. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxissoftware regelmäßig zu aktualisieren, damit eAU-Übermittlungen reibungslos funktionieren.

Wann gilt das nicht?

Privatpatienten erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung, da die eAU nur für GKV-Patienten gilt. Auch für AU-Bescheinigungen im stationären Bereich gelten gesonderte Regelungen.

Die eAU ist seit 2023 Pflicht für GKV-Patienten. Sie spart Praxen Papieraufwand und beschleunigt die Übermittlung an Krankenkassen, Praxissoftware muss aktuell gehalten werden.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →