Eine vollständige und korrekte EBM-Abrechnung lohnt sich für jeden Kassenarzt, da ungenutzte Leistungsziffern und Dokumentationslücken direkt zu Honorareinbußen innerhalb des zugeteilten Regelleistungsvolumens führen.
Hintergrund
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, welche Leistungen Kassenärzte bei der KV abrechnen können. Viele Praxen nutzen nicht alle abrechenbaren Leistungsziffern, obwohl sie die Leistungen erbringen, etwa weil die Kodierung der Diagnose fehlt oder Dokumentationspflichten nicht erfüllt sind. Eine Analyse der Praxisabrechnung durch einen spezialisierten Abrechnungsberater deckt regelmäßig ungenutzte Honorarpotenziale auf. Besondere Aufmerksamkeit verdienen qualifikationsgebundene Zusatzvolumina, die bei entsprechender Zusatzqualifikation extrabudgetär abgerechnet werden können. Ärzteversichert empfiehlt, mindestens einmal jährlich die eigene Abrechnung auf Optimierungspotenzial prüfen zu lassen.
Wann gilt das nicht?
Privatärztlich tätige Ärzte ohne Kassenzulassung rechnen nach GOÄ ab und sind vom EBM-System nicht betroffen. Für sie sind andere Abrechnungsoptimierungsmaßnahmen relevant.
Eine optimierte EBM-Abrechnung nutzt alle legitimen Leistungsziffern und Sondervolumina vollständig aus. Jährliche Prüfung durch einen Abrechnungsberater deckt Einnahmepotenziale auf.
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