Ein Update der eGK-Infrastruktur lohnt sich für Arztpraxen immer dann, wenn neue Telematikinfrastruktur-Funktionen wie ePA-Zugriff, E-Rezept oder eAU aktualisierte Kartenterminals oder Konnektoren voraussetzen und die bestehende Hardware nicht mehr kompatibel ist.

Hintergrund

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Schlüssel für verschiedene TI-Dienste, die kontinuierlich ausgebaut werden. Ältere Kartenterminals und Konnektoren unterstützen möglicherweise nicht alle neuen Funktionen wie den ePA-Zugriff oder die Nutzung des E-Rezepts via eGK-Stecken. Die gematik schreibt verbindliche Update-Fristen vor, bei Nichteinhaltung drohen Honorarkürzungen durch die KV. Die Kosten für TI-Updates werden bei Kassenärzten anteilig von der KV bezuschusst. Ärzteversichert empfiehlt, die IT-Verantwortlichen der Praxis regelmäßig auf TI-Update-Anforderungen zu prüfen.

Wann gilt das nicht?

Privatärztliche Praxen ohne TI-Anbindungspflicht müssen keine eGK-Updates durchführen. Für sie ist das eGK-System nicht verpflichtend.

eGK-Updates sind für Kassenarztpraxen notwendig, wenn neue TI-Funktionen wie ePA oder E-Rezept ältere Hardware nicht mehr unterstützen. KV bezuschusst die Update-Kosten anteilig.

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