Die Einkommensteuer-Progression trifft Ärzte besonders stark, weil viele Fachärzte und niedergelassene Ärzte mit ihrem Einkommen in die höchsten Steuerstufen einsteigen, gezielte Steuergestaltung kann die effektive Steuerlast deutlich senken.
Hintergrund
In Deutschland werden Einkommen ab ca. 62.000 Euro mit 42 % und ab ca. 278.000 Euro mit 45 % Spitzensteuersatz belegt. Ärzte mit hohem Kasseneinkommen zahlen damit auf jeden zusätzlich verdienten Euro fast die Hälfte Steuern. Gegenmaßnahmen: Rürup-Rente und Versorgungswerk-Beiträge als Sonderausgaben absetzen, Investitionen in Praxisausstattung vorziehen (Abschreibungen), Ehegattensplitting nutzen, Verluste aus Kapitalanlagen gegen Einkommen verrechnen. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, regelmäßig mit einem spezialisierten Steuerberater die steuerliche Gestaltungsspielräume auszuschöpfen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte in der Assistenzarztphase mit niedrigerem Einkommen sind von der vollen Progression noch nicht betroffen, für sie lohnen sich grundlegende Steuergestaltungsmaßnahmen, aber keine aufwändigen Steuersparmodelle.
Die Einkommensteuerprogression belastet Ärzte mit bis zu 45 %. Vorsorgeabzüge, Abschreibungen und Ehegattensplitting können die Steuerlast erheblich reduzieren.
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