Eine Einliegerwohnung im selbstgenutzten Haus lohnt sich für Ärzte steuerlich, weil der anteilige Gebäudeanteil der Mietwohnung als Werbungskosten abgesetzt werden kann und Mieteinnahmen bei korrekter Gestaltung die Hypothekenlast erheblich senken.

Hintergrund

Wer im eigenen Haus eine Einliegerwohnung vermietet, kann anteilige Gebäudeabschreibung (2 % p.a. bei Baujahr nach 1925), anteilige Zinsen, Instandhaltungskosten und Verwaltungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Die Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, werden aber nach Abzug aller Kosten oft nur zu einem geringen Betrag oder sogar mit Verlust angesetzt, dieser Verlust mindert das zu versteuernde Einkommen. Ärzteversichert empfiehlt, die steuerliche Gestaltung einer Einliegerwohnung von Anfang an mit einem Steuerberater zu planen, um Gestaltungsfehler zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr niedrigen Mieten unter dem Marktniveau kann das Finanzamt die Werbungskosten anteilig kürzen (Liebhabereibeurteilung). Die Miete sollte mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.

Eine Einliegerwohnung lohnt sich für Ärzte steuerlich durch anteilige Werbungskosten und Abschreibungen. Miete muss mindestens 66 % der Ortsmiete betragen, um volle Absetzbarkeit zu sichern.

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