Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit Januar 2023 für alle Kassenärzte verpflichtend und lohnt sich durch automatisierte Übermittlung an Krankenkassen, Wegfall des Papiervordrucks und weniger Rückfragen aus Apotheken und Krankenkassen.
Hintergrund
Mit der eAU werden AU-Daten direkt über die Telematikinfrastruktur an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Der Patient erhält nur noch einen Ausdruck für eigene Unterlagen. Für Praxen bedeutet das: kein Papierformular ausfüllen, kein Porto, keine unleserlichen Formulare. Arbeitgeber sollen die AU-Daten künftig ebenfalls direkt digital bei der Krankenkasse abrufen können. Die eAU funktioniert nur über TI-kompatible Praxissoftware und muss bei Fehlfunktionen der TI nachgemeldet werden. Ärzteversichert empfiehlt regelmäßige Softwareupdates, um eAU-Übermittlungsfehler zu vermeiden.
Wann gilt das nicht?
Für Privatpatienten und Beamte wird weiterhin eine Papierbescheinigung ausgestellt. Die eAU gilt ausschließlich für GKV-Versicherte.
Die eAU ist seit 2023 Pflicht für Kassenärzte und lohnt sich durch reduzierten Verwaltungsaufwand. TI-kompatible Software und regelmäßige Updates sind Voraussetzung.
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