Die elektronische Patientenakte (ePA) lohnt sich für Ärzte als strukturiertes digitales Patientendossier, das Vorbefunde, Medikationspläne und Diagnosen zentral vorhält und damit Doppeluntersuchungen reduziert sowie die Behandlungsqualität verbessert.
Hintergrund
Seit Januar 2025 wird die ePA für alle GKV-Versicherten automatisch angelegt, sofern kein Widerspruch erfolgt. Ärzte können mit Einwilligung des Patienten auf alle relevanten Vorbehandlungen und Befunde zugreifen. Das reduziert den Informationsverlust bei Überweisungen und Krankenhauseinweisungen erheblich. Für Praxen erfordert die ePA-Nutzung eine TI-kompatible Praxissoftware mit ePA-Connector. Die Einspeisung von Befunden in die ePA ermöglicht Ärzteversichert-Kunden bessere Übersicht bei Versicherungsanträgen, da aktuelle Diagnosen schneller verfügbar sind.
Wann gilt das nicht?
Patienten können der ePA widersprechen, dann steht sie weder dem Arzt noch anderen Leistungserbringern zur Verfügung. Privatpatienten sind vom ePA-System der GKV nicht erfasst.
Die ePA lohnt sich für Ärzte durch bessere Patientendatenverfügbarkeit und weniger Doppeluntersuchungen. TI-kompatible Praxissoftware ist für die ePA-Nutzung erforderlich.
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