Der elektronische Medikationsplan (eMP) lohnt sich besonders für Patienten mit fünf oder mehr Dauermedikamenten, da er Interaktionsrisiken reduziert, Doppelverordnungen vermeidet und die Behandlungskontinuität bei mehreren behandelnden Ärzten sicherstellt.
Hintergrund
Seit 2021 haben Kassenpatienten mit drei oder mehr Dauermedikamenten Anspruch auf einen gedruckten oder digitalen Medikationsplan. Der eMP ist auf der eGK gespeichert und von allen behandelnden Ärzten und Apotheken lesbar. Er enthält alle aktuellen Medikamente, Dosierungen und Anwendungshinweise. Bei der Polymedikation älterer Patienten, die häufig mehrere Fachärzte konsultieren, ist der eMP ein wichtiges Sicherheitsinstrument zur Vermeidung gefährlicher Wechselwirkungen. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, den eMP-Anspruch ihrer Patienten aktiv anzusprechen und bei Bedarf auszustellen.
Wann gilt das nicht?
Für Patienten mit wenigen oder kurzfristigen Medikamenten ist ein Medikationsplan weniger dringlich. Privatpatienten haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den eMP, können aber einen analogen Plan erhalten.
Der elektronische Medikationsplan schützt Patienten mit Polymedikation vor gefährlichen Wechselwirkungen. Kassenarztpflichtig bei mindestens drei Dauermedikamenten.
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