Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Ärzte der Erwerbsminderungsrente klar überlegen, weil die BU bereits bei Unfähigkeit zur Ausübung des eigenen Arztberufs leistet, während die Erwerbsminderungsrente erst bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit greift.
Hintergrund
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zahlt nur, wenn weniger als 3 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann, der Arzt könnte also theoretisch als Kassierer arbeiten und würde trotzdem keine volle Rente erhalten. Die Rentenhöhe liegt im Durchschnitt bei etwa 800–1.200 Euro monatlich, für Ärzte mit einem Einkommen von 8.000–15.000 Euro netto ein erhebliches Einkommensrisiko. Hinzu kommt: Viele Ärzte sind Mitglieder im Versorgungswerk, nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, und haben daher gar keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Ärzteversichert empfiehlt eine BU-Absicherung in Höhe von mindestens 70 % des Nettoeinkommens.
Wann gilt das nicht?
Wer ausschließlich angestellt in einer GKV-pflichtversicherten Position arbeitet und bereits Versorgungswerkanwartschaften hat, sollte die Erwerbsminderungsleistungen des eigenen Versorgungswerks prüfen, diese sind oft besser als die gesetzliche Rente.
Die BU-Versicherung schützt Ärzte bereits bei Berufsunfähigkeit im eigenen Fach. Die Erwerbsminderungsrente leistet erst bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit und ist betragsmäßig unzureichend.
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