Factoring in der Arztpraxis lohnt sich, wenn lange Zahlungsfristen von Privatpatienten oder GOÄ-Rechnungen den Cashflow der Praxis einschränken, der Factoringanbieter kauft die Forderungen und zahlt den Betrag unmittelbar nach Rechnungsstellung aus.
Hintergrund
In einer Arztpraxis mit Privatpatienten können Zahlungen von Patienten oder PKV-Gesellschaften 30–90 Tage auf sich warten lassen. Factoring-Dienstleister wie mediorbis oder Deutsche Ärzte Finanz ermöglichen eine sofortige Vorauszahlung von 80–95 % des Rechnungsbetrags. Der Arzt spart das aufwändige Mahnwesen und konzentriert sich auf die Behandlung statt auf Verwaltung. Die Factoringgebühren sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Ärzteversichert empfiehlt, vor Abschluss eines Factoringvertrags die Konditionen verschiedener Anbieter zu vergleichen, insbesondere Delkredere-Umfang, Gebührenstruktur und Vertragslaufzeit.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit ausschließlicher GKV-Abrechnung profitieren kaum von Factoring, da KV-Zahlungen verlässlich und termingerecht erfolgen. Bei sehr kleinen Praxen mit geringem Privatpatientenvolumen amortisieren sich die Factoringgebühren selten.
Factoring lohnt sich in Arztpraxen mit nennenswertem Privatpatientenanteil. Es verbessert den Cashflow und entlastet das Mahnwesen, Factoringgebühren sind steuerlich absetzbar.
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