Eine Familiengesellschaft (z. B. GbR oder GmbH & Co. KG) lohnt sich für Ärzte mit substanziellem Privatvermögen ab etwa 500.000 Euro, wenn Immobilien, Depots oder Praxisbeteiligungen gemeinsam mit Familienmitgliedern gehalten und Erträge steuerlich auf mehrere Personen verteilt werden sollen.
Hintergrund
Durch die Einbeziehung des Ehepartners oder erwachsener Kinder in eine Familiengesellschaft können Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung auf mehrere Personen mit niedrigerem Grenzsteuersatz verteilt werden. Dies ist legal und vom Finanzamt anerkannt, sofern die Gesellschaft tatsächlich wirtschaftlich aktiv ist und Anteile zu marktüblichen Bedingungen übertragen werden. Zugleich erleichtert eine Familiengesellschaft die vorweggenommene Erbfolge: Anteile können sukzessive unter Nutzung von Schenkungsteuerfreibeträgen übertragen werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Struktur einer Familiengesellschaft ausschließlich mit einem spezialisierten Steuerberater aufzusetzen.
Wann gilt das nicht?
Bei kleinerem Vermögen unter 300.000 Euro übersteigt der Gründungsaufwand (Notarkosten, laufende Buchhaltung) regelmäßig den Steuervorteil. Auch bei familiären Konflikten oder unklarer Nachfolgeplanung sollte von einer Familiengesellschaft abgesehen werden.
Eine Familiengesellschaft lohnt sich für Ärzte mit größerem Vermögen zur steueroptimierten Einkommensverteilung und vorweggenommenen Erbfolge. Fachkundige steuerliche Begleitung ist unverzichtbar.
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