Bei Heirat lohnt es sich für Ärzte, die Finanzplanung grundlegend zu überprüfen und anzupassen: Güterstand, Steuerklassenkombination, Versicherungsschutz und Altersvorsorge müssen auf die neue Lebenssituation abgestimmt werden.

Hintergrund

Die Wahl des Güterstands (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) hat erhebliche Auswirkungen auf Vermögensausgleich und Erbrecht, für Ärzte mit eigenem Praxisvermögen empfiehlt sich häufig ein Ehevertrag mit modifizierter Zugewinngemeinschaft. Die Steuerklassenwahl III/V oder IV/IV beeinflusst das Nettoeinkommen und das Elterngeld-Bemessungseinkommen erheblich. Bestehende Versicherungsverträge sollten auf Bezugsberechtigung, Unterhaltsschutz und ggf. gemeinsame Risikolebensversicherung überprüft werden. Ärzteversichert empfiehlt, spätestens drei Monate nach der Hochzeit einen vollständigen Finanzcheck durchzuführen.

Wann gilt das nicht?

Wer in einem Ehevertrag explizit Gütertrennung vereinbart und beide Partner wirtschaftlich unabhängig sind, kann viele dieser Anpassungen auf spätere Lebensphasen verschieben.

Bei Heirat lohnt sich für Ärzte eine vollständige Finanzreview: Güterstand, Steuerklasse, Versicherungen und Altersvorsorge müssen an die neue Situation angepasst werden.

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