Bei Scheidung lohnt sich für Ärzte eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Finanzsituation, da Praxisvermögen, Versorgungswerkansprüche und Zugewinnausgleich erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben können.
Hintergrund
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der Wertzuwachs des Praxisvermögens während der Ehezeit hälftig geteilt (Zugewinnausgleich). Eine Praxis mit einem Wert von 400.000 Euro kann so zu einer Ausgleichszahlung von 200.000 Euro führen. Zusätzlich wird im Versorgungsausgleich ein Teil der Versorgungswerkansprüche auf den Ehepartner übertragen. Wer diese Risiken frühzeitig erkannt hat und einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft abgeschlossen hat, ist erheblich besser gestellt. Ärzteversichert empfiehlt, im Trennungsfall sofort einen Fachanwalt für Familienrecht und einen Steuerberater einzuschalten.
Wann gilt das nicht?
Bei kurzer Ehedauer, geringem Praxiswert oder wenn bereits ein Ehevertrag mit Gütertrennung besteht, sind die finanziellen Auswirkungen einer Scheidung deutlich geringer.
Bei Scheidung können Ärzte durch Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich erhebliche Vermögenswerte verlieren. Frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung ist unverzichtbar.
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