Eine freiwillige Einzahlung in die Deutsche Rentenversicherung lohnt sich für Ärzte nur in Sonderfällen, etwa zur Absicherung des Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente oder zur Erfüllung der Mindestbeitragszeit für bestimmte Rentenansprüche.
Hintergrund
Die meisten approbierten Ärzte sind Pflichtmitglieder im berufsständischen Versorgungswerk und damit von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Wer trotzdem freiwillig in die DRV einzahlt, erhält Rentenansprüche, die im direkten Renditevergleich mit dem Versorgungswerk selten attraktiver sind. Eine Ausnahme: Ärzte, die kurzfristig in einem nicht-ärztlichen Beruf tätig waren und noch nicht die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) für DRV-Rentenansprüche erfüllen, können durch gezielte freiwillige Beiträge diese Lücke schließen. Ärzteversichert empfiehlt, freie Sparkapazitäten vorrangig ins Versorgungswerk oder in ETF-Depots zu investieren.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit doppelter Pflichtmitgliedschaft (z. B. bei vorübergehender Angestelltentätigkeit ohne Befreiung) sollten prüfen, ob eine rückwirkende Befreiung von der DRV möglich ist, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
Freiwillige DRV-Einzahlungen lohnen sich für Ärzte selten, das Versorgungswerk bietet bessere Konditionen. Ausnahme: Schließung der 5-Jahres-Mindestversicherungszeit für Basisrentenansprüche.
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