Frühpensionierung lohnt sich für Ärzte nur dann, wenn ausreichend Kapital aus Versorgungswerk, privater Altersvorsorge und Vermögen vorhanden ist, um 30 oder mehr Jahre Ruhestand ohne Einkommenseinbußen zu finanzieren.

Hintergrund

Die meisten Versorgungswerke erlauben eine vorzeitige Rentenentnahme ab dem 60. oder 62. Lebensjahr, allerdings mit dauerhaften Rentenabzügen von 0,3–0,5 % pro vorgezogenem Monat. Wer mit 60 statt mit 67 Jahren in Rente geht, erhält bei einem typischen Abzug eine um 20–30 % reduzierte Versorgungswerksrente. Um den Lebensstandard zu halten, muss privates Kapital den Rentenausfall und die Inflation ausgleichen. Als Faustregel gilt: Pro Jahr frühzeitiger Pensionierung werden 50.000–80.000 Euro zusätzliches Privatvermögen benötigt. Ärzteversichert empfiehlt, die Frühpensionierungsplanung spätestens 10 Jahre vor dem Wunschzeitpunkt zu beginnen.

Wann gilt das nicht?

Wer auf Versorgungswerksrente als Haupteinkommensquelle angewiesen ist, sollte nicht vorzeitig in Rente gehen. Auch bei Praxisbetrieb mit laufenden Verbindlichkeiten ist Frühpensionierung ohne solide Nachfolgeregelung nicht möglich.

Frühpensionierung lohnt sich für Ärzte nur bei ausreichendem Kapitalpolster. Versorgungswerksabzüge von 20–30 % bei vorzeitigem Rentenbeginn müssen durch privates Vermögen ausgeglichen werden.

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