Ein Fuhrpark in der Arztpraxis lohnt sich steuerlich, wenn Fahrzeuge überwiegend betrieblich genutzt werden, alle Kosten (Leasing, Versicherung, Kraftstoff, Reparatur) können dann als Betriebsausgabe vollständig abgesetzt werden.
Hintergrund
Für Praxen mit Hausbesuchstätigkeit, fahrzeuguntergestützten Mobilen Pflegediensten oder mehreren Standorten kann ein Betriebsfahrzeug erheblichen steuerlichen Vorteil bieten. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, muss der private Anteil als geldwerter Vorteil versteuert werden (1-%-Regelung oder Fahrtenbuch). Für Elektrofahrzeuge gilt seit 2020 eine reduzierte Bemessungsgrundlage von 0,25 % des Bruttolistenpreises bei der 1-%-Regelung, ein erheblicher steuerlicher Vorteil. Die Praxis muss außerdem eine separate Kfz-Versicherung für Betriebsfahrzeuge abschließen. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisversicherungsüberprüfung auch den Fuhrparkschutz zu berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen ohne Hausbesuche oder mit ausschließlich stationärer Tätigkeit ist ein Praxis-Fuhrpark selten wirtschaftlich. Hier ist das private Fahrzeug mit Reisekostenabrechnung oft günstiger.
Ein Praxis-Fuhrpark lohnt sich bei Hausbesuchstätigkeit und überwiegend betrieblicher Nutzung. Elektrofahrzeuge bieten durch die 0,25-%-Regelung besondere Steuervorteile.
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