Ein Gerätebuch lohnt sich in jeder Arztpraxis, die Medizinprodukte betreibt, da es nach dem Medizinproduktegesetz (MPDG) und der Betreiberpflicht des Herstellers gesetzlich vorgeschrieben ist und im Schadensfall als Haftungsschutz dient.
Hintergrund
Das Gerätebuch dokumentiert alle sicherheitsrelevanten Wartungen, Reparaturen, Einweisungen und Funktionsprüfungen medizintechnischer Geräte wie EKG, Ultraschall, Röntgen oder Defibrillator. Es muss für jedes Gerät einzeln geführt und auf Anfrage den Behörden vorgelegt werden können. Fehlende oder lückenhafte Dokumentation kann bei einem Patientenschaden haftungsrechtliche Konsequenzen haben und den Versicherungsschutz gefährden. Ärzteversichert empfiehlt, das Gerätebuch digital mit zertifizierter Praxissoftware zu führen und regelmäßig auf Vollständigkeit zu prüfen. Die Inhaltsversicherung sollte Wartungsintervalle berücksichtigen.
Wann gilt das nicht?
Praxen ohne aktiven Medizinprodukteeinsatz (z. B. rein psychiatrische oder beratungsbasierte Praxen) benötigen kein Gerätebuch für medizintechnische Geräte, müssen aber weiterhin andere Sicherheitsdokumentationspflichten erfüllen.
Ein Gerätebuch ist in jeder Arztpraxis mit Medizinprodukten gesetzlich vorgeschrieben. Lückenlose Dokumentation schützt vor Haftungsrisiken und sichert den Versicherungsschutz.
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