Gesundheitsfragen beim BU-Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden, falsche oder unvollständige Angaben verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht und können im Leistungsfall zur Vertragsanfechtung führen.

Hintergrund

Bei BU-Anträgen werden typischerweise Fragen zu Erkrankungen, Operationen, Medikamenten und Arztbesuchen der letzten 5–10 Jahre gestellt. Ärzte, die selbst als Behandler tätig sind, neigen manchmal dazu, Bagatellleiden zu unterschätzen, das ist riskant. Jede Diagnose, die dokumentiert ist, muss angegeben werden. Um das Risiko von Nachfragen oder Ausschlüssen zu minimieren, empfiehlt sich eine professionelle Risikovoranfrage (anonymisierte Anfrage bei mehreren Versicherern) vor dem offiziellen Antrag. Ärzteversichert stellt diese Risikovoranfragen für Ärzte durch und findet den Versicherer mit dem günstigsten Umgang mit der gesundheitlichen Vorgeschichte.

Wann gilt das nicht?

Bei Vereinbarung von vereinfachten Gesundheitsprüfungen (z. B. im Rahmen von Gruppentarifen oder Arbeitgeberprogrammen) sind die Gesundheitsfragen reduziert. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, da auch vereinfachte Fragen vollständig beantwortet werden müssen.

Gesundheitsfragen bei der BU müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Eine anonymisierte Risikovoranfrage durch Ärzteversichert hilft, den optimalen Versicherer ohne Nachteile zu finden.

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