Eine Gewährleistungsversicherung lohnt sich für Arztpraxen bei umfangreichen Bau- oder Renovierungsmaßnahmen, wenn der beauftragte Bauunternehmer insolvent werden oder nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel auftreten könnten.

Hintergrund

Beim Praxisbau oder -umbau gilt die 5-jährige Baugewährleistung nach BGB, aber erst wenn der Unternehmer liquide bleibt. Eine Gewährleistungsbürgschaft des Bauunternehmers oder eine Gewährleistungsversicherung sichert den Arzt ab, wenn der Auftragnehmer insolvent ist und Mängelbeseitigung nicht mehr durchgeführt werden kann. Typische Mängel bei Praxisgebäuden sind: Feuchtigkeitsschäden, Rissbildung, Undichtigkeiten oder mangelhafte Installationen. Die Kosten einer solchen Versicherung sind im Vergleich zu den Renovierungskosten gering. Ärzteversichert empfiehlt, bei Bauprojekten über 100.000 Euro immer eine Baugewährleistungsbürgschaft oder -versicherung einzufordern.

Wann gilt das nicht?

Bei kleineren Sanierungsmaßnahmen unter 20.000 Euro durch etablierte lokale Handwerker ist das Risiko meist überschaubar und eine separate Gewährleistungsversicherung nicht wirtschaftlich.

Gewährleistungsversicherung lohnt sich für Arztpraxen bei größeren Baumaßnahmen über 100.000 Euro. Sie schützt vor Mängelkosten, wenn der Auftragnehmer insolvent ist oder nicht haftet.

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