Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt den GKV-Beitrag auf ein Jahreseinkommen von 66.150 Euro (2025), für Ärzte, die über dieser Grenze verdienen, wird der PKV-Wechsel finanziell besonders attraktiv, da der GKV-Beitrag trotz höherem Einkommen nicht weiter steigt.
Hintergrund
Die BBG der gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2025 bei 5.512,50 Euro monatlich. Ärzte, die diese Grenze überschreiten, zahlen in der GKV trotz höherem Einkommen nicht mehr, die relative Beitragsbelastung sinkt. Gleichzeitig ist der GKV-Höchstbeitrag (ca. 800–900 Euro/Monat) für Ärzte mit hohem Einkommen im PKV-Vergleich oft günstiger als der einkommensunabhängige PKV-Beitrag. Für jüngere, gesunde Ärzte ist die PKV jedoch oft günstiger und leistungsstärker. Ärzteversichert empfiehlt, den GKV-PKV-Vergleich nicht nur beitragsbezogen, sondern immer leistungs- und lebenszyklusbezogen durchzuführen.
Wann gilt das nicht?
Für GKV-versicherte Ärzte mit mehreren Kindern kann der GKV-Vorteil durch die kostenfreie Familienversicherung den PKV-Kostenvorteil aufheben. Ein individueller Vergleich ist unerlässlich.
Die GKV-Beitragsbemessungsgrenze begrenzt den Krankenkassenbeitrag, für Ärzte mit hohem Einkommen oft ein Argument für die PKV. Lohnt sich nur mit vollständigem Leistungsvergleich beurteilen.
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