Die GKV-Familienversicherung lohnt sich für Ärzte, die selbst GKV-Mitglied sind und Kinder oder einen nicht berufstätigen Ehepartner ohne eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (2025: 556 Euro/Monat) beitragsfrei mitversichern möchten.

Hintergrund

In der GKV können Kinder bis 18 Jahre (ggf. bis 25 Jahre bei Ausbildung) und Ehepartner ohne nennenswertes Einkommen kostenfrei mitversichert werden, das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der PKV, wo jedes Familienmitglied eigene Beiträge zahlt. Für einen Arzt mit drei Kindern in der GKV bedeutet das eine Einsparung von 200–900 Euro pro Monat gegenüber PKV-Einzelversicherungen. Voraussetzung ist, dass der GKV-Arzt selbst freiwillig oder pflichtversichert ist. Ärzteversichert empfiehlt, den PKV-GKV-Vergleich immer inklusive Familienversicherungskosten über den gesamten Familienzyklus zu modellieren.

Wann gilt das nicht?

Wenn Kinder oder Ehepartner eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung. PKV-versicherte Ärzte haben grundsätzlich keinen Zugang zur GKV-Familienversicherung.

Die GKV-Familienversicherung lohnt sich für GKV-Ärzte mit Kindern oder einem nicht berufstätigen Ehepartner. Sie spart pro Kind 200–300 Euro/Monat gegenüber PKV-Einzelbeiträgen.

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