GKV-Wahltarife lohnen sich für GKV-versicherte Ärzte, wenn PKV-ähnliche Zusatzleistungen gewünscht werden, ohne die GKV verlassen zu wollen, insbesondere Selbstbehaltstarife, Chefarztbehandlung oder Krankentagegeld-Erweiterungen sind sinnvoll.
Hintergrund
GKV-Wahltarife nach § 53 SGB V umfassen u.a.: Selbstbehaltstarife (niedrigerer Beitrag gegen Selbstbeteiligung), Kostenerstattungstarife (für privatärztliche Behandlung), Krankengeld-Wahltarife (für Selbstständige) und Arzneimittel-Rabatttarife. Für Ärzte in der GKV, die im Krankenhaus als Privatpatient behandelt werden möchten, ist ein Wahltarif mit privatärztlicher Krankenhausbehandlung besonders interessant. Ärzteversichert empfiehlt, GKV-Wahltarife mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung zu vergleichen, letztere bietet oft mehr Flexibilität und bessere Leistungen bei ähnlichen Kosten.
Wann gilt das nicht?
Für PKV-versicherte Ärzte sind GKV-Wahltarife nicht zugänglich. Auch wenn ein Kassenwechsel geplant ist, enden Wahltarife mit der Mitgliedschaft, eine Bindungsfrist von typischerweise 3 Jahren ist zu beachten.
GKV-Wahltarife lohnen sich für GKV-Ärzte mit Wunsch nach PKV-ähnlichen Zusatzleistungen. Ein Vergleich mit privater Krankenzusatzversicherung ist vor Abschluss empfehlenswert.
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