GKV-Festzuschüsse für Zahnersatz lohnen sich für alle gesetzlich Versicherten: Bei lückenlosem Bonusheft über 10 Jahre steigt der Festzuschuss auf 70 % der Regelversorgung, was den Eigenanteil erheblich senkt.

Hintergrund

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Festzuschuss für Zahnersatz (Standardfestzuschuss: 50 % der Kosten der Regelversorgung). Wer ein Bonusheft führt und mindestens 5 Jahre lückenlose Zahnarztbesuche nachweist, erhält 60 %, bei 10 Jahren 70 %. Da viele Ärzte durch Arbeitsstress Zahnarzttermine vernachlässigen, empfiehlt Ärzteversichert das konsequente Führen des Bonushefts als günstigen Langzeitvorteil. Für höherwertige Zahnersatzmaßnahmen lohnt sich zusätzlich eine private Zahnzusatzversicherung, die den verbleibenden Eigenanteil absichert. Für Privatpatienten zahlt die PKV nach GOZ-Sätzen und bietet in der Regel besseren Zahnersatz als die GKV-Regelversorgung.

Wann gilt das nicht?

Für PKV-versicherte Ärzte ohne GKV-Mitgliedschaft sind GKV-Festzuschüsse nicht relevant. Sie profitieren stattdessen von der umfassenderen Erstattung nach PKV-Tarifen und GOZ.

GKV-Festzuschüsse für Zahnersatz steigen mit vollständigem Bonusheft auf 70 %. Konsequente Zahnarztbesuche und ein geführtes Bonusheft sind der günstigste Weg zur besseren Zahnersatzerstattung.

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