Eine Glasversicherung lohnt sich für Arztpraxen mit großflächigen Glasfassaden, Glastüren, Spiegeln oder teuren Glaselementen in der Inneneinrichtung, da Glasbruch in der Regel nicht von der Inhaltsversicherung abgedeckt ist.

Hintergrund

In modernen Arztpraxen finden sich häufig Glastüren, Panoramafenster, Glastrennwände und Spiegelanlagen, deren Wiederbeschaffung bei Bruch mehrere Tausend Euro kosten kann. Die Glasversicherung übernimmt Schäden durch unbeabsichtigten Glasbruch an versicherten Scheiben und Spiegeln. Der Jahresbeitrag ist im Verhältnis zum Schadensrisiko gering (typischerweise 50–200 Euro/Jahr). Besonders für Praxen in frequentierten Lagen (Hauptstraße, Einkaufszentrum) ist das Risiko mutwilliger Beschädigung oder Vandalismus höher. Ärzteversichert empfiehlt, beim Abschluss der Praxisinhaltsversicherung zu prüfen, ob Glasschäden eingeschlossen sind oder separat versichert werden müssen.

Wann gilt das nicht?

Praxen mit wenigen und kleinen Glasflächen profitieren weniger von einer separaten Glasversicherung. Wenn die Inhaltsversicherung bereits Glasbruch einschließt (All-Risk-Deckung), ist eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Eine Glasversicherung lohnt sich für Praxen mit großen Glasflächen und Glaselementen. Glasbruch ist in Standard-Inhaltsversicherungen meist nicht enthalten und sollte separat abgesichert werden.

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