Eine GmbH-Gründung lohnt sich für Ärzte, die regelmäßig Gewinne über den eigenen Lebenshaltungskosten erwirtschaften und diese im Unternehmen thesaurieren möchten, der Körperschaftsteuersatz von 15 % liegt weit unter dem persönlichen Spitzensteuersatz von 42–45 %.
Hintergrund
Die sogenannte Vermögensverwaltungs-GmbH (VV-GmbH) kann Dividenden, Immobilienerträge und Zinseinkünfte mit nur 15 % Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag besteuern lassen, sofern keine operative ärztliche Tätigkeit darin entfaltet wird (da ärztliche Tätigkeit grundsätzlich personengebunden ist). Für Ärzte bietet sich die GmbH als Holding-Struktur für Kapitalanlagen, Immobilien und Beteiligungen an. Der laufende Verwaltungsaufwand (Jahresabschluss, GmbH-Buchhaltung, Gesellschafterversammlungen) kostet 2.000–5.000 Euro jährlich. Ärzteversichert empfiehlt, die GmbH-Gründung erst ab einem regelmäßig thesaurierbaren Gewinn von mindestens 50.000 Euro/Jahr zu prüfen.
Wann gilt das nicht?
Für Ärzte, die ihren Gewinn vollständig als Privatentnahme benötigen, lohnt sich die GmbH nicht, bei vollständiger Gewinnausschüttung greift Abgeltungsteuer und der Steuervorteil entfällt weitgehend.
Eine GmbH lohnt sich für Ärzte ab ca. 50.000 Euro thesaurierbarem Gewinn jährlich. Der Körperschaftsteuervorteil (15 % statt 42 %) entfaltet sich nur bei langfristiger Thesaurierung.
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