Eine Gruppenversicherung lohnt sich für Arztpraxen mit mindestens 3–5 Mitarbeitern, wenn Absicherungen wie betriebliche Altersvorsorge (bAV), Gruppenunfallversicherung oder Krankentagegeld für das gesamte Team zu günstigeren Konditionen als Einzelverträge abgeschlossen werden können.

Hintergrund

Gruppenverträge bieten typischerweise vereinfachte Gesundheitsprüfungen, günstigere Prämien durch Kollektivrabatte und einheitliche Verwaltunsabläufe. Besonders die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über Direktversicherung oder Pensionskasse ist für Arztpraxen als Mitarbeiterbindungsinstrument interessant, der Arbeitgeber-Zuschuss von mindestens 15 % ist seit 2022 Pflicht. Gruppenunfallversicherungen schützen das gesamte Praxisteam kostengünstig bei Berufsunfällen. Ärzteversichert empfiehlt, Gruppenverträge regelmäßig auf Marktkonformität zu prüfen, da günstigere Angebote durch Kollektivverhandlungen oft verfügbar sind.

Wann gilt das nicht?

Sehr kleine Praxen mit 1–2 MFA profitieren weniger von Kollektivrabatten. Bei heterogenen Mitarbeiterbedürfnissen (Teilzeit, unterschiedliches Alter) können individuelle Lösungen oft besser passen.

Gruppenversicherungen lohnen sich für Arztpraxen ab 3–5 Mitarbeitern. Betriebliche Altersvorsorge mit Pflicht-Arbeitgeberzuschuss und Gruppenunfallversicherung sind zentrale Bausteine.

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