Gutachtertätigkeit lohnt sich für Ärzte finanziell, wenn das erzielbare Stunden­honorar von 150–300 € das durchschnittliche Erlösniveau der kurativen Tätigkeit übersteigt und die zeitliche Belastung kalkulierbar bleibt.

Hintergrund

Ärztliche Gutachten werden nach JVEG (gerichtliche Gutachten), GOÄ oder freier Honorarvereinbarung vergütet. Gerichtsgutachten nach JVEG werden mit Stundensätzen von 85–125 € abgerechnet, oft unter dem Niveau privater Vereinbarungen. Privatgutachten für Versicherungen oder Arbeitgeber lassen hingegen deutlich höhere Sätze zu. Steuerlich gilt: Gutachterhonorare sind als freiberufliche Einnahmen voll zu versteuern, können aber durch Betriebsausgaben gemindert werden. Ärzteversichert empfiehlt, die Gutachtertätigkeit von Anfang an sauber von der Praxistätigkeit zu trennen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Bei sehr geringem JVEG-Satz kann der Zeitaufwand für komplexe medizinische Gutachten unwirtschaftlich sein. Auch Ärzte, die bereits eine Vollauslastung in der kurativen Versorgung haben, profitieren oft mehr von optimierter Praxisabrechnung als von Gutachtertätigkeit.

Gutachten-Honorare lohnen sich besonders bei Privatgutachten mit freier Honorarvereinbarung ab 150 €/Stunde. Wer gerichtliche Gutachten nach JVEG erstellt, sollte den tatsächlichen Zeitaufwand sorgfältig kalkulieren.

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