Gutachterkommissionen der Ärztekammern bieten Ärzten und Patienten eine kostenfreie, außergerichtliche Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen, das spart Zeit, Kosten und schützt vor unnötigen Gerichtsverfahren.
Hintergrund
Jede Landesärztekammer unterhält eine Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle. Das Verfahren ist für den Patienten kostenlos und dauert im Schnitt 12–18 Monate. Für den betroffenen Arzt bedeutet eine positive Entscheidung eine erhebliche Entlastung ohne gerichtliches Risiko. Bei festgestelltem Fehler kann dies zur außergerichtlichen Einigung mit dem Haftpflichtversicherer führen. Ärzteversichert empfiehlt, bei einem eingehenden Behandlungsfehlervorwurf sofort die Berufshaftpflichtversicherung zu informieren und alle Unterlagen zu sichern.
Wann gilt das nicht?
Das Verfahren lohnt sich nicht, wenn der Patient parallel bereits Klage eingereicht hat. Auch bei sehr komplexen oder hochstrittigen Fällen kann eine gerichtliche Auseinandersetzung effizienter sein.
Gutachterkommissionen sind ein sinnvolles Instrument bei Behandlungsfehlervorwürfen, kostenlos, außergerichtlich und mit Entlastungspotenzial für den Arzt. Haftpflichtversicherer frühzeitig einbeziehen.
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