Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für niedergelassene Ärzte und Krankenhausträger gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor Schadensersatzansprüchen, die bei Behandlungsfehlern in Millionenhöhe entstehen können.

Hintergrund

Gemäß §21 Musterberufsordnung und den Zulassungsverordnungen sind Ärzte verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Für niedergelassene Ärzte sind Deckungssummen von mindestens 3 Mio. € je Schadensfall üblich, bei operativen Fächern oder Geburtsmedizin sollten es 5–10 Mio. € sein. Angestellte Ärzte sind in der Regel über die Arbeitgeberhaftpflicht abgedeckt, müssen aber Nebentätigkeiten separat absichern. Ärzteversichert hilft, den passenden Versicherungsschutz für jede Karrierephase zu finden.

Wann gilt das nicht?

Rein beratende Tätigkeiten ohne direkten Patientenkontakt (z. B. Pharmaberater, medizinischer Journalist) benötigen keine klassische Berufshaftpflicht, sondern eine Vermögensschadenshaftpflicht.

Die Berufshaftpflicht ist für Ärzte Pflicht, keine Option. Entscheidend ist die richtige Deckungssumme: für operative Fächer und Geburtsmedizin mindestens 5–10 Mio. € pro Schadensfall.

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