Ein Hausarztvertrag nach §73b SGB V lohnt sich für Allgemeinmediziner, die eine stabile Patientenbindung mit extrabudgetärer Vergütung verbinden wollen, die Einschreibepauschalen werden zusätzlich zur regulären KV-Vergütung gezahlt.
Hintergrund
Hausarztverträge werden zwischen Krankenkassen und Hausarztverbänden oder einzelnen Praxen verhandelt. Je nach Vertrag erhalten Ärzte Einschreibepauschalen von 40–80 € pro eingeschriebenem Patient und Jahr, dazu können Qualitäts- und Managementzuschläge kommen. Voraussetzung ist in der Regel die Facharztanerkennung für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Ärzteversichert empfiehlt, vor Beitritt die Vertragsbedingungen genau zu prüfen, da Dokumentationspflichten und Qualitätsnachweise den Aufwand erhöhen.
Wann gilt das nicht?
Fachärzte ohne hausärztliche Zulassung können keinen Hausarztvertrag abschließen. In Regionen mit sehr geringer Kassenpatientendichte kann der Verwaltungsaufwand den Mehrerlös aufwiegen.
Hausarztverträge lohnen sich bei hohem einschreibefähigem Patientenaufkommen und stabiler Patientenbindung. Die extrabudgetären Pauschalen können mehrere zehntausend Euro Mehrerlös pro Jahr bedeuten.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →